AWO Frauenhaus
Fühlen Sie sich bedroht? Brauchen Sie Hilfe? Dann rufen Sie uns an!
Tel. (0 81 31) 514 726
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Wer wir sind
Sie suchen einen Weg aus der Gewalt?
Wir sind ein Haus für Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Wir bieten Ihnen Beratung, Schutz und Unterkunft.
Sie können sich an uns wenden:
- Wenn Sie von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt durch Ihren/Ihre Partner*in oder die Familie betroffen sind
- Weil Sie Angst vor Ihrem/Ihrer Partner*in oder der Familie haben und sich nicht mehr sicher fühlen
- Mit und ohne Kinder
- Unabhängig von kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung
- Unabhängig von Ihrer finanziellen Situation
Rufen Sie uns an! Wir sind täglich 24 Stunden erreichbar!
Frauenhaus
(0 81 31) 51 47 26
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr,
Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr
Rufbereitschaft
(0 81 31) 51 47 26
(außerhalb der Bürozeiten)
Was wir anbieten
Beratung
- Bei häuslicher Gewalt
- Telefonisch, ambulant und digital
- Kostenlos und auf Wunsch anonym
- Unabhängig vom Frauenhausaufenthalt
- Krisenintervention 24 Stunden
- Für Betroffene, Angehörige, Institutionen und Öffentlichkeit
Schutzraum
- Ausschließlich für Frauen und ihre Kinder
- Geschützte Adresse
- Organisation von Schutzmaßnahmen
- Schweigepflicht
- Erarbeiten von gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien
Wohnen und Leben
- Eigenes Zimmer
- Selbständige Lebensführung
- Leben in der Gemeinschaft mit anderen Frauen und Kindern
- Gruppentermine
- Zeitlich begrenzter Aufenthalt
Unterstützung und Begleitung der Frauen
- Individuelle Betreuung in regelmäßigen Gesprächen
- Bei Bedarf mit Dolmetscher*in
- Hilfe bei der Bewältigung der Gewalterfahrung, ggf. Therapievermittlung
- Begleitung zu Ämtern und Behörden
- Zusammenarbeit mit und Weitervermittlung an notwendige Einrichtungen
- Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts
- Erziehungsberatung
- Perspektivensuche und Lebensplanung
- Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche
Unterstützung und Begleitung der Kinder
- Krisenintervention
- Individuelle Beratung und Begleitung
- Hilfe bei der Bewältigung der Gewalterfahrung, ggf. Therapievermittlung
- Einzel- und Gruppenstunden
Finanzierung des Frauenhausaufenthalts
Die Bewohnerinnen zahlen bei uns Miete:
- Wenn Sie selbst ausreichend Geld verdienen, zahlen Sie die Miete an das Frauenhaus
- Wenn Ihr Geld nicht ausreicht oder Sie kein eigenes Einkommen haben, übernehmen öffentliche Stellen wie das Jobcenter die Miete.
- Für die Kinder zahlen Sie nichts extra.
- Wir helfen Ihnen bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
Das müssen Sie berücksichtigen
Packliste
- Papiere: Ausweise (auch für die Kinder), Aufenthaltserlaubnis, Sozialversicherungsausweis, Zeugnisse, Versicherungsunterlagen, Führerschein, Kindergeldnummer, Rentenpapiere
- Geld, Sparbücher, EC - bzw. Kreditkarten, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Verdienstbescheinigungen
- Urkunden: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden (eigene und die der Kinder)
- Krankenkassenkarten
- Impfpässe und Vorsorgeuntersuchungshefte
- Falls vorhanden: Rechtsbeistands- und Gerichtsunterlagen, Aktenzeichen, Beweismittel z.B. Atteste, Fotos etc.
- Haustürschlüssel
- Ausreichend Kleidung für sich und die Kinder
- Persönliche Dinge: z.B. Fotos, Schmuck, Spielsachen der Kinder, Schulsachen
Gewaltschutzgesetz Kontakt- und Näherungsverbot und Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz
Auch wenn Sie nicht in das Frauenhaus gehen, haben Sie das Recht und die Möglichkeit sich zu schützen. Wenn Ihr*e Partner*in Gewalt gegen Sie ausübt, Sie bedroht oder verfolgt, können Sie bei Gericht einen Antrag auf gerichtliche Schutzanordnung stellen, d.h. der oder die gewalttätige Partner*in darf sich Ihnen nicht mehr nähern. Ein bereits von der Polizei ausgesprochenes Kontaktverbot kann verlängert werden. Sie können sich bei Gericht auch die Wohnung zuweisen lassen.
Antragstellung bei:
Amtsgericht Dachau Rechtsantragsstelle
Schlossstr. 9, 85221 Dachau
Tel: (0 81 31) 70 50
oder durch eine rechtliche Vertretung
Offene Rechtsberatung beim Amtsgericht Dachau für Bürger*innen mit geringem Einkommen (Nachweis)
Was sie für die Antragstellung beachten sollten:
Bereithalten, mitnehmen:
- Begleitperson, Dolmetscher*in
- Pass, Aufenthaltsgenehmigung
- Einkommensnachweise, ALGII Bescheid, Kontoauszüge
- Geburtsurkunde der Kinder
Dokumentation:
- Aktenzeichen und Datum von Polizeieinsatz (wenn vorhanden)
- Atteste, Spurensicherung
- Namen von Zeug*innen
- Fotos von Verletzungen, zerstörten Dingen etc.
- Schilderung der Gewalt (auch psychische Gewalt, Beleidigung, Drohung etc.), möglichst genau Wann, Was, Wie, Wo, Wer
Wir sind auf Ihr Engagement angewiesen! So können Sie uns unterstützen
Geldspenden
Wir freuen uns über Ihre Spende. Damit unterstützen Sie die Bewohnerinnen des Frauenhauses und ihre Kinder.
Spendenkonto:
AWO Kreisverband Dachau e.V.
Zweckgebunden: Frauenhaus
Volksbank Dachau
KTO 89 877 · BLZ 700 915 00
IBAN DE47 7009 1500 0000 0898 77
BIC GENODEF1DCA
Die Spende kann steuerlich abgesetzt werden. Für Spenden unter 100 EUR akzeptieren Finanzämter Ihren Bankbeleg als Quittung. Für Spenden über 200 EUR erhalten Sie eine Spenden-Bestätigung. Hierfür geben Sie bei der Überweisung bitte Ihre vollständige Adresse an. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle AWO Kreisverband Dachau e.V. Tel.: (0 81 31) 612 17 10
Sachspenden
Wir freuen uns auch über Sachspenden, können diese aber aufgrund begrenzter Lagermöglichkeiten nur bei aktuellem Bedarf entgegennehmen. Bitte rufen Sie uns vorher an.
Tel. (0 81 31) 51 47 26
Hinsehen und Helfen
Häusliche Gewalt ist immer noch ein Tabuthema, obwohl jede 4. Frau davon betroffen ist. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten und keine private Angelegenheit! Jede Frau hat ein Recht, dass ihr Wille, ihre persönlichen Grenzen und ihre Würde respektiert werden.
Wie Sie helfen können:
- Bieten Sie betroffenen Frauen Ihre Hilfe an, aber nehmen Sie es ihr nicht übel, wenn sie diese zunächst ablehnt.
- Zuhören ist ein erster Schritt der Hilfe.
- Ermutigen Sie die Frau, sich beraten zu lassen, auch wenn sie sich noch nicht trennen möchte.
- Holen Sie Hilfe! Rufen Sie die Polizei, wenn Sie Gewalthandlungen mitbekommen! Gefährden Sie sich nicht selbst!
- Auch Sie können sich bei Fragen an uns wenden. Rufen Sie uns an!
Sprechen Sie offen über das Thema häusliche Gewalt und helfen Sie mit, das Tabu zu brechen!
Ehrenamt
Sie können uns auch mit Ihrem bürgerschaftlichen Engagement in folgenden Bereichen unterstützen:
- Rufbereitschaft für das Frauenhaus
- Unterstützung der Bewohnerinnen und ihrer Kinder, z.B. Begleitungen, Hausaufgabenbetreuung, Deutschunterricht, Umzugshilfe...
- Unterstützung von ehemaligen Bewohnerinnen und ihrer Kinder
- Mitarbeit im Haus z.B. Hausmeisterinnentätigkeiten, Gartenarbeit, Aufräum-, Reinigungs- und Sortierarbeiten, Sachspendenannahme…
Wir bieten:
- Nettes Team
- Regelmäßige Ehrenamtstreffen
- Fachliche Betreuung
- Thematische Fortbildungsangebote
Wir sind eine Einrichtung von Frauen für Frauen, daher können sich für Arbeiten im Haus und mit den Frauen und Kindern ausschließlich Frauen bewerben. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kontakt
Bürozeiten
Montag – Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 14.00 Uhr
Tel. (0 81 31) 51 47 26
Während der Bürozeiten erreichen Sie unser Team, das Ihnen gerne alle Fragen beantwortet.
Rufbereitschaft
Außerhalb der Bürozeiten
Tel. (0 81 31) 51 47 26
Außerhalb der Bürozeiten übernehmen geschulte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen die Beantwortung von Anfragen.
E-Mail: frauenhaus@awo-dachau.de
Postadresse
Frauenhaus Dachau
Postfach 12 70
85202 Dachau
Gefördert durch:
Landratsamt Dachau
Weiherweg 16, 85221 Dachau
Tel: (0 81 31) 74 0
E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9, 80797 München
Tel: (089) 12 61 01
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de